Extremwetterlagen

Klimaänderungen können auf natürliche sowie auf menschliche Einflüsse zurückgeführt werden. Seit Mitte des 20. Jahrhunderts haben sich die oberflächennahen Luftschichten der Kontinente und Ozeane der Erde deutlich erwärmt. Der Klimawandel zeigt sich in den letzten Jahrzehnten unter anderem in der Zunahme von heißen Temperaturextremen, dem stetigen Anstieg des Meeresspiegels und der mancherorts veränderten Häufigkeit von extremen Niederschlägen. 

Deutscher Wetterdienst

Insbesondere bei Hochwassergefahren ist die Selbsthilfe der Bevölkerung Grundlage der Gefahrenabwehr. Die Maßnahmen der öffentlichen Aufgabenträger sollen die Selbsthilfe der Bevölkerung durch die im öffentlichen Interesse gebotenen behördlichen Maßnahmen ergänzen.

Neben Hochwasser verursachen Starkregen mit Sturzfluten enorme Schäden. Grundsätzlich kann jedes Anwesen von Starkregen betroffen sein. Eine Kanal-Rückstausicherung sowie eine Versicherung gegen Elementarschäden wird empfohlen.

Die behördliche Gefahrenabwehr und die Aufstellung der erforderlichen Alarm- und Einsatzpläne ist nach dem Landeswassergesetz und dem LBKG Aufgabe der Stadt Idar-Oberstein und der Kreisverwaltung Birkenfeld. Stadt und Kreis erfüllen diese Aufgabe als Pflichtaufgabe der kommunalen Selbstverwaltung. Das Land berät die Gemeinden und Landkreise dabei und unterstützt sie bei der Beschaffung von Ausrüstung und durch koordinierende Maßnahmen. Bei größerem Hochwasser sind zur erfolgreichen Gefahrenabwehr erhebliche Einsatz-, Koordinations- und Führungsmaßnahmen zwischen Bürgern, Gemeinden, Landkreisen, den Ländern und dem Bund erforderlich. Diese Aufgaben übernehmen die örtlichen Feuerwehreinheiten, die Bauhöfe und die organisierte Selbsthilfe der Bevölkerung. Es wird ein Krisenstab gebildet.

Mit dem HydroZwilling Rheinland-Pfalz steht im Land ein neues, innovatives System zur Verfügung, mit dem sich die konkreten Auswirkungen von Sturzfluten und Flusshochwasser am Computer simulieren und anschaulich dreidimensional visualisieren lassen. Ziel ist es, sowohl die Wasserwirtschaftsverwaltung des Landes als auch die Kommunen und auch die Bevölkerung in Rheinland-Pfalz bei der Hochwasser- und Sturzflutvorsorge wirksam zu unterstützen.

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